Angesichts des großen Leids der Bevölkerung und der materiellen Zerstörung der Städte nach den zwei Weltkriegen, war die Sicherung für einen dauerhaften Frieden in Europa essenziell.
Der französische Außenminister Robert Schuman schlug demnach Deutschland gegen Ende der 40er Jahre vor, die kriegsbedeutenden Kohle- und Stahlindustrien in einem gemeinsamen Markt unter eine übergeordnete Behörde zu stellen. 1951 schlossen sich daraufhin Belgien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Frankreich zusammen und gründeten gemeinsam die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS). Am 9. Mai 1950 hielt Schumann in seiner Erklärung fest, dass so „ein Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich sei“.[1]
Während die 1950er Jahre vom Kalten Krieg zwischen Ost und West geprägt waren, wurde 1957 in Rom der Vertrag für die Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnet.[2] Neben der EWG kam es in den römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Die EWG diente des Abbaus von Zoll- und Handelsschranken, das Euratom der friedlichen Forschung und Nutzung von Kernenergie.
1967 legten EWG, EGKS und Euratom ihre Organe im Fusionsvertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammen.[3]Diese wurden dadurch gemeinsame Institutionen (Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof).[4]
Sechs Jahre später schlossen sich das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland der Europäischen Gemeinschaft an, 1981 trat Griechenland der EG bei und 1986 Spanien und Portugal. Ziel der nun 12 Mitgliedsstaaten der EG war es, einen Binnenmarkt mit einem freien Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu schaffen. 1986 bildete die Einheitliche Europäische Akte (EEA) mit Jaques Delors den Plan für einen Europäischen Binnenmarkt, der bis 1992 vollendet werden sollte.
1990 kam es zum Zusammenbruch der Sowjetunion und der Wiedervereinigung Deutschlands durch den Fall der Berliner Mauer. Die neuen Bundesländer wurden somit Teil der Europäischen Gemeinschaft und die mittel- und osteuropäischen Länder wurden unabhängig.
Nachdem 1992 der Vertrag zu einem Gemeinsamen Binnenmarkt weitgehend vollendet war, trat am 01. November 1993 der Vertrag von Maastricht in Kraft.
Durch diesen Vertrag kam es zur Gründung der Europäischen Union und somit zu u.a. folgenden Beschlüssen:
- Die drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) und die institutionalisierte politische Zusammenarbeit in den Bereichen Verteidigung, Polizei, Außenpolitik und Justiz wurden unter dem Dach der Europäischen Union zusammengefasst.
- Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in Europäische Gemeinschaft umbenannt.
- Die Maastrichter Konvergenzkriterien (betreffend Haushaltssalden, Inflation, Zinsen und Wechselkurs) wurden geschaffen.
- Die sogenannten „Maastricht-Kriterien“ wurden festgelegt:
- Defizitgrenze bei 3 % des BIP
- Schuldenstand von max. 60 % des BIP
- Die Einführung des Euro wurde vertraglich verankert.
- Die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens sollte die Rolle des Europäischen Parlaments bei Entscheidungen auf EU-Ebene stärken.
- Die 3-Säulen-Struktur der EU-Politik wurde geschaffen:
- 1. Säule: umfasst die Europäische Gemeinschaft und regelt supranationale Politikbereiche wie den Binnenmarkt und die Wirtschaft- und Währungsunion
- 2. Säule: umfasst die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- 3. Säule: umfasst die Zusammenarbeit der EU-Länder in der Justiz- und Innenpolitik [5]
Mit dem Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland, welche vormalige Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation waren, bestand die EU 1995 so aus insgesamt 15 Mitgliedsstaaten. Das Schengener Abkommen, welches im selben Jahr erlassen wurde, sollte Personenkontrollen an den Binnengrenzen abbauen. Ein Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Sicherung einer öffentlichen, gesunden Finanzlage der Mitgliedsstaaten, sowie die Europäische Zentralbank (EZB) wurden eingeführt.
1999 beschloss der Europäische Rat in Köln eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Im selben Jahr wurde der Euro zunächst als Buchgeld, 2002 dann als Bargeld eingeführt.
Die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2003) reformierten den Maastrichter Vertrag und erzielten so eine handlungsfähigere EU, besonders im Hinblick auf die Erweiterung zahlreicher mittel- und osteuropäischer Staaten.[6]
2004 kam es zur ersten Osterweiterung bei der Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakei, Lettland, Litauen, Tschechien, Estland, Malta und Zypern der EU beitraten. Wenig später, am 29. Oktober 2004, unterschrieben die Staats- und Regierungschefs die Europäische Verfassung in Rom, womit die Ratifizierungsprozesse begannen. Nachdem die Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden negativ ausfielen, geriet die Ratifizierung ins Stocken. Der Stabilitäts- und Wachstumspaktes sollte reformiert werden. Im selben Jahr traten Rumänien und Bulgarien der EU bei.
Der Vertrag von Lissabon, ein Reformvertrag des Verfassungsvertrages, gestaltete den institutionellen Rahmen der EU ab 01. Dezember 2009 neu. Die Drei-Säulen-Politik wurde aufgehoben und das Europäische Parlament erhielt mehr Befugnisse.[7]
2013 kam es zum Beitritt Kroatiens, dem 28. Mitglied der Europäischen Union.[8]
[1]https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/eu/europaeische-union/entstehung-eu.html
[2]https://europa.eu/european-union/about-eu/history_de#1945-1959
[3]https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Die_EU_auf_einen_Blick/Entwicklung_der_EU/entwicklung_der_eu.html
[4]https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/eu/europaeische-union/entstehung-eu.html
[5]https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Die_EU_auf_einen_Blick/Entwicklung_der_EU/entwicklung_der_eu.html
[6]https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/eu/europaeische-union/entstehung-eu.html
[7]https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Die_EU_auf_einen_Blick/Entwicklung_der_EU/entwicklung_der_eu.html
[8]https://www3.kaiserslautern.de/wb/pages/basisinformationen/geschichte-der-eu.php
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